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Neue Fahrerlaubnis-Verordnung ab 19. Januar 2013!


Hier die Änderungen, die mit der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG  in deutsches Recht ab dem 19. Januar 2013 in Kraft treten werden.

Für alle Führerscheinbesitzer gleichermaßen kommt folgende Änderung, bei der zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein zu unterscheiden ist. Die Fahrerlaubnis ist sozusagen die nicht materielle Genehmigung, Fahrzeuge bestimmter Kategorien führen zu dürfen. Die Existenz dieser Erlaubnis wird durch das amtliche Dokument "Führerschein" bestätigt.

 
- ab dem 19.01.2013 neu ausgestellte Führerscheine für Zweiräder und PKW bis 3,5t sind 15 Jahre gültig und müssen dann (wie auch z.B. ein Personalausweis) verlängert werden. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht und dann alle 15 Jahre verlängert werden. Die Fahrerlaubnis für Zweiräder und PKW bis 3,5t wird aber weiterhin unbefristet erteilt, existierende Befristungen der anderen Klassen bleiben unverändert.

Für den Zweiradsektor sehen wir mit der neuen Regelung überwiegend Verbesserungen, aber auch einen wesentlichen Nachteil auf uns zu kommen. Letzterer besteht darin, dass künftig eine Aufstiegsprüfung zur offenen Klasse A erforderlich sein wird. Besser wird dagegen in Zukunft Folgendes:


- Theoretischer Unterricht und Prüfung für eine Zweiradfahrerlaubnis müssen in aller Regel nur noch 1 x im Leben absolviert werden, entweder für den A1 (Leichtkraftrad), den A2 (35 kW) oder gleich den offenen A-Schein.

- Beim Aufstieg vom Leichtkraftrad (A1) zum A2 (35 kW) und/oder vom A2 zur offenen Klasse A muss nur eine praktische Prüfung absolviert werden, Fahrstunden und theoretische Prüfung entfallen.

- das gilt ausdrücklich auch für Inhaber von PKW-Führerscheinen von vor dem 1.4.1980, die damit die Klasse A1 (Leichtkrafträder) besitzen. Auch diese brauchen für die Klasse A2 nur eine praktische Prüfung zu bestehen.

- Laut der EU-Führerscheinrichtlinie dürfen Inhaber der Klasse A2 auf 35 kW gedrosselte Motorräder nicht fahren, wenn deren ursprüngliche Leistung mehr als 70 kW betrug. Diese Einschränkung wird jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt! Das heißt, auch jedes auf 35 kW gedrosselte Motorrad kann weiterhin von Fahranfängern gefahren werden!

  
- Wer die Klasse A (beschränkt auf 25 kw) noch vorher macht, darf ab dem 19.01.2013 auch bis zu 35 kW (48 PS) fahren und muss trotzdem keine Aufstiegsprüfung machen.


- Die deutsche Sonderregelung mit maximal 80 km/h für minderjährige Leichtkraftradfahrer wird endlich abgeschafft.


- Wer seinen Leichtkraftrad-Führerschein (A1) noch vorher bekommt, kann diesen ab dem 19.01.2013 umschreiben lassen und darf dann auch vor dem 18. Geburtstag Leichtkrafträder mit bis zu 11 kW (15 PS) unbeschränkt fahren.


- Der sogenannte Direkteinstieg zur offenen Klasse A ist zukünftig mit 24 statt bisher 25 Jahren möglich. Das Mindestalter für die anderen Fahrerlaubnisse für motorisierte Zweiräder bleibt unverändert.


- Prüfungsfahrzeuge (und damit Fahrschulfahrzeuge) für Klasse A1 müssen zukünftig mindestens 115 ccm haben und nur noch 90 km/h schnell sein, für die Klasse A2 sind mindestens 395 ccm, 25 kW und 130 km/h bei maximal 0,2 kW/kg gefordert, für Klasse A (offen) 50 kW, 595 ccm und 180 kg.


Wie Sie sicher schon wissen, dürfen bereits heute 17-jährige Besitzer des Führerscheins Klasse B (begleitetes Fahren ab 17) Kleinkrafträder (bis 45 km/h, Führerschein Klasse M (aktuell) bzw. Klasse AM ab 19.01.2013) fahren.

 

 
 
 
 


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